
4 INNENPOLITIK Das Parlament – Nr. 21 bis 23 – 21. Mai 2013 N och einmal präsentierte sich ein Wald von Kame- ras und Mikrophonen, Journalisten drängelten sich im Pulk. Im Gewusel vernahmen die Medien- leute bei den letzten Sitzungen des Untersu- chungsausschusses, der Fehlgriffe und Pan- nen bei den Ermittlungen zu der dem „Na- tionalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelasteten Mordserie erhellen soll, manch hartes Urteil. Der Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) at- tackierte ein „beispielloses Versagen“ der Si- cherheitsinstanzen, das „eines Rechtsstaats unwürdig war“. Grünen-Obmann Wolfgang Wieland sprach vom „Totalversagen“, die Si- cherheitsarchitektur habe sich als „so trag- fähig erwiesen wie eine Schuhfabrik in Kam- bodscha“. Hartfrid Wolff (FDP) brandmark- te ein „Versagen des föderalen Sicherheits- systems“. In „viele Abgründe“ geblickt hat Linken-Obfrau Petra Pau. Clemens Binnin- ger und Eva Högl hatten neben Kritik an den Behörden Lob für den Ausschuss parat. Man habe verdeutlicht, betonte der CDU-Politi- ker, „dass das Parlament die Exekutive kon- trolliert“. Als „Kleinod“ würdigte die SPD- Sprecherin das Gremium wegen der partei- übergreifenden Kooperation. Streit um Spitzel Eigentlich ging es vergan- gene Woche um die Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bei den Ermitt- lungen zum NSU und um Konsequenzen aus den meist bitteren Erkenntnissen des Gremiums. Doch interessierten vor allem die ersten Bilanzen der Abgeordneten. Edathy und die Obleute zeigten einige der zahlreichen Problemfelder bei der erfolglo- sen Suche nach Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe auf, mit denen sich der für Ende August geplante Ab- schlussbericht näher befassen wird. Infor- mationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den 36 Sicherheitsbehörden bei Bund und Ländern seien mangelhaft gewe- sen, klagte der Vorsitzende, das Gewaltpo- tential in der rechtsextremen Szene sei mas- siv unterschätzt worden. Auch habe man die Ermittlungen „mit Scheuklappen“ geführt. Aus Sicht von Petra Pau haben die Geheim- dienste ein „Eigenleben“ entwickelt und In- formationen, die zu dem Trio hätten führen können, der Polizei vorenthalten. Brisant dürften die Passagen über rechtsex- treme Spitzel werden. Die Parlamentarier sind auf erhebliche Defizite bei der V-Mann- Führung gestoßen. Der Verfassungsschutz hatte mehrere Spitzel im Umfeld der 1998 untergetauchten Jenaer Zelle platziert. Of- fenbar erhielt man aber keine Hinweise auf den Verbleib der Gruppe. Bei der Befragung mehrerer BfV-Vertreter vergangene Woche vermutete Högl, die Informanten seien „nicht gezielt für die Suche nach dem abge- tauchten Trio“ eingesetzt worden. Für Bin- ninger stehen die mit V-Leuten verbunde- nen Risiken in keinem Verhältnis zum Er- kenntnisgewinn. Zu den Reizwörtern zählt die ominöse „Ga- ragenliste“, die mehrfach Thema im Aus- schuss war. Bei der Durchsuchung einer von der Zelle genutzten Garage wurde auch ein Vermerk mit Kontaktadressen zahlreicher Rechtsextremisten sichergestellt, darunter mehrere Anschriften in Chemnitz, wo die Gruppe nach ihrem Verschwinden aus Jena zunächst Unterschlupf fand. Vielleicht hät- te man durch diese Angaben das Trio bald entdecken können, und zwar vor Beginn der Mordserie im Jahr 2000. Doch den mit der Suche beauftragten Thüringer Zielfahnder hat die „Garagenliste“ nie erreicht — offen- kundig war sie im Erfurter Landeskriminal- amt versandet. Neue Sicherheitsarchitektur Diese und viele andere Probleme stehen hinter der Forderung nach einer „neuen Sicherheitsar- chitektur“. Da dreht es sich um die Organi- sation von Polizei- und Geheimdienstäm- tern, um einen besseren Informationsaus- tausch, auch um „mehr qualifiziertes Perso- nal“ (Edathy). Linke und Grüne wollen Spitzel abschaffen, was den anderen Frak- tionen zu weit geht, sie verlangen aber eine effektivere Kontrolle. Zu den Konsequenzen aus dem NSU-Deba- kel gehören indes noch andere Dinge. Bei einer Sachverständigen-Anhörung vergan- gene Woche plädierte Bernd Wagner von der Aussteiger-Initiative „Exit“ dafür, sich ver- mehrt zu bemühen, Rechtsextremisten aus ihrem Milieu herauszulösen. Nötig ist aus Sicht der Abgeordneten eine stärkere Sensi- bilisierung der Polizei für spezifische Aspek- te ausländerfeindlicher Kriminalität. Die „Grundrichtung der Ausbildung“ stimme bereits, meinte Jürgen Funk, in Schleswig- Holstein für die Qualifizierung angehender Polizisten zuständig. Gleichwohl solle man die Ausbildung anhand der Erkenntnisse des Ausschusses überprüfen. Barbara John warb für eine Stiftung zum Ge- denken an die Opfer der Mordserie und zur Dokumentation rechtsextremer Gewalt. Der Ombudsfrau für die Opfer und Opferange- hörigen schwebt überdies eine Beschwerde- stelle für polizeiliches Fehlverhalten vor: So könne bei der Polizei Selbstkritik gefördert werden. Karl-Otto Sattler ❚ NSU-AUSSCHUSS Mit vernichtenden Urteilen über ein Totalversagen der Behörden zieht das Gremium eine erste Bilanz Reizwort »Garagenliste« VERTEIDIGUNG I Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sind mit ihrem Vorschlag gescheitert, alle Kasernen und Einrichtungen der Bundes- wehr hinsichtlich ihrer Namensgeber zu überprü- fen. Ihr gemeinsamer Antrag (17/11208) wurde am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen von Union, FDP und SPD abgelehnt. DieAntragsteller hatten darin beklagt,dass Bun- deswehreinrichtungen nach wie vor die Namen „führender Militärrepräsentanten des national- sozialistischen Regimes“ tragen, „die an An- griffs- undVernichtungskriegen aktiv mitgewirkt haben“. DieAbgeordenten hatten die Bundesre- gierung deshalb aufgefordert, die Namen durch das Militärgeschichtliche Forschungsamt über- prüfen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffent- lichen. Diese Forderung hielt Jürgen Hardt (CDU/CSU) für überholt. Es gebe innerhalb der Bundeswehr sehr wohl eine Beschäftigung mit den Lebens- läufen der Namensgeber. „Und es gibt gerade in diesem Jahr eine ganze Reihe von Umbenennun- gen“,sagte er.Joachim Spatz (FDP) argumentier- te ähnlich:„SolcheAnträge sind überflüssig,weil die Aufgabe schon erledigt wird.“ Ullrich Meßmer (SPD) begrüßte grundsätzlich die Debatte, befand jedoch auch, dass der vorgeleg- te Antrag überflüssig sei. Denn die Bundeswehr müsse sich eigentlich nur auf ihren Traditionser- lass von 1982 besinnen, in dem ein historisch verantwortungsvoller Umgang mit Namensge- bungen geregelt sei. Paul Schäfer (Die Linke) rechtfertige die Initiati- ve seiner Fraktion damit, dass noch bis vor kur- zem belastete Wehrmachtsoffiziere Namenspa- trone für Kasernen waren. „Es ist leider immer noch nicht Vergangenheit“, sagte er. Omid Nouripour von den Grünen kritisierte, dass es immer noch Kasernen gebe,die nach dem Ge- neralfeldmarschall Erwin Rommel benannt sind. Dieser sei zwar ein großer General gewesen, ha- be jedoch auch Befehle gegeben, die zu Kriegs- verbrechen geführt haben.Deswegen sei derAn- trag keineswegs überflüssig, betonte er. che ❚ Streit um Namen von Kasernen VERTEIDIGUNG II Die Versorgung von Solda- ten, die während ihres Wehrdienstes Gesund- heitsschäden erlitten haben, sowie die Versor- gung von Hinterbliebenen soll künftig „aus einer Hand“ erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf (17/12956) der Bundesregierung vor, dem der Bundestag am vergangenen Freitag mit den StimmenvonUnion,FDP,SPDundBündnis90/Die Grünen zustimmte. Aufgaben der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung gehen ab 1. Ja- nuar 2015 von den Ländern auf den Bund über. Bisher sind die Behörden der Bundeswehrver- waltung für die Versorgung während des Wehr- dienstes und die Länderbehörden für die Versor- gung der Soldaten nach Beendigung des Wehr- dienstverhältnisses zuständig. Reinhard Brandl (CSU) freute sich, dass dadurch das Verfahren für die Betroffenen vereinfacht werde. Die breite Zustimmung zum Gesetz sei ein positives Signal an die Soldaten. Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern sei nicht nachvoll- ziehbar und die Zusammenlegung ein überfälli- ger Schritt. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) betonte, die Neuordnung sei nicht nur ein Abbau von Büro- kratie, sondern ein Zeichen, „dass wir die Anlie- gen der Soldaten ernst nehmen“. Harald Koch (Die Linke) kritisierte, dass sich die Übertragung der Aufgaben auf den Bund noch drei Jahre hinziehen soll. Agnes Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest: „Es kann uns nicht egal sein, wie die Bun- deswehrangehörigen gegen die Risiken ihres Dienstes ganz besonders in Einsätzen abgesi- chert sind.“ che ❚ Soldatenversorgung aus einer Hand FAMILIE Intersexuelle Menschen dürfen in ih- ren Menschen- und Bürgerrechten nicht länger eingeschränkt werden.Dafür setzen sich Die Lin- ke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in fast wort- gleichen Anträgen (17/12859, 17/12851, 17 13253) ein, die am vergangenen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wurden. Darin heißt es, dass in Deutschland jährlich 150 bis 340 Kinder geboren würden, deren biologi- sches Geschlecht nicht eindeutig ist. Insgesamt gebe es etwa 8.000 bis 10.000 Menschen mit „Varianten in der Geschlechtsentwicklung“. „Trotzdem bleiben intersexuelle Menschen ge- sellschaftlich ausgegrenzt. Viele haben physi- sches und psychisches Leid erfahren und erle- ben es noch heute“, schreiben die Fraktionen. Sie kritisieren, dass vor allem die Rechte der Be- troffenen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung häufig verletzt würden. SPD, Grüne und Linksfraktion verlangen des- halb unter anderem, dass geschlechtszuwei- sende und -anpassende Operationen an min- derjährigen Intersexuellen vor deren Einwilli- gungsfähigkeit verboten werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass eine alleini- ge stellvertretende Einwilligung der Eltern in ir- reversible geschlechtszuweisende Operationen ihres minderjährigen Kindes nicht zulässig sei, außer es handelt sich um lebensbedrohliche Notfälle. Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und Ärzteschaft sollten außerdem sicherstellen, dass die Betroffenen stets in ein qualifiziertes interdisziplinäres Kompetenzzentrum zur Diag- nostik und Behandlung vermittelt werden. Die Abgeordneten setzen sich auch dafür ein, Men- schen, die in ihrer Kindheit gegen ihren Willen operiert worden sind, zu entschädigen. che ❚ Keine Operation wider Willen AUS PLENUM UND AUSSCHÜSSEN Gesundheitlichen Verschleiß können und wollen wir uns am Arbeitsmarkt nicht leis- ten.“ Das bekräftigte Kerstin Tack (SPD), als sie am vergangenen Freitag im Bundestag den Antrag (17/13476) ihrer Fraktion zur be- trieblichen Mitbestimmung verteidigte. Da- rin setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, die betriebliche Mitbestimmung auszubauen und an die sich ändernde Arbeitswelt anzu- passen. Eine zunehmende Arbeitsverdich- tung führe dazu, dass immer mehr Men- schen die Last ihrer Arbeit mit nach Hause und in ihre Freizeit nehmen, ergänzte Tack und sprach damit einen Punkt des Antrages an, nämlich die Forderung nach mehr Mit- spracherechten der Betriebsräte zum Beispiel beim Thema Gesundheitsprävention. Aber dabei bleibt die Fraktion nicht stehen. Sie verlangt außerdem, die Rechte der Be- triebsräte auch auf Leiharbeiter auszudeh- nen. Außerdem sollten sie mehr Mitsprache erhalten, um auf die Gestaltung der Arbeits- plätze und Arbeitsabläufe hinzuwirken. Da- zu schlagen die Abgeordneten zahlreiche Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz vor. „Betriebliche Mitbestimmung bedeutet auch einen großen Mehrwehrt für die Un- ternehmen“, sagte Kerstin Tack. Das wollte Peter Weiß von der Unionsfrak- tion keineswegs abstreiten. Nicht zuletzt die Finanzkrise habe gezeigt, wie wichtig es für die Unternehmen ist, kompetente An- sprechpartner auf der Arbeitnehmerseite zu haben. Zwar brauche man tatsächlich einen qualitativen Sprung in der betrieblichen Ge- sundheitsprävention, aber wichtiger als Mit- bestimmung sei hier ein wirksames Präven- tionsgesetz und da habe die Koalition be- reits gehandelt, sagte Weiß. Mobbing verbieten Jutta Krellmann (Die Linke) verwies darauf, dass Betriebsräte auch gemobbt werden. „Wir brauchen eine Betriebsverfassung, die so etwas verbietet“, forderte sie. Pascal Kober (FDP) setzte dem von der SPD geäußerten Vorwurf, dass die Zunahme von Leihar- beit die Mitbestimmung aushebele, entgegen, dass es die schwarz-gelbe Bun- desregierung gewesen sei, die hier einen Mindestlohn durchgesetzt habe. Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Mitbestimmung als „Teil unserer demokrati- schen Kultur“. Jedoch gebe es in Deutschland immer mehr „betriebsratsfreie und damit auch demokra- tiefreie Zonen“. „Diesen Wandel dürfen Sie nicht länger ignorieren“, appel- lierte sie an die Unionsfrak- tionen. che ❚ Für starke Betriebsräte Auch der NSU-Prozess in München ging vergangene Woche in die nächste Runde. Er steht jedoch erst am Beginn seiner Arbeit. ©picture-alliance/dpa ARBEITNEHMER SPD verlangt erweiterte Mitbestimmung Arbeiter auf einer Betriebsversammlung bei Opel ©picture-alliance/dpa Mehr Flexibilität für Schuldner und Gläubiger Der Bundestag hat am vergangenen Don- nerstag das Gesetz „zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (17/11268) angenommen. Das Gesetz ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu be- enden, „wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Ver- fahrens tragen“, schreibt die Regierung da- rin. Es führe damit ein Anreizsystem ein, „von dem sowohl Schuldner als auch Gläu- biger profitieren können“. che ❚ Einstimmig für die Rechte von Hausangestellten Der Bundestag hat ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über menschenwürdigeArbeit von Hausange- stellten ratifiziert. Dem dafür nötigen Gesetz- entwurf (17/12951) stimmten alle Fraktionen am vergangenen Donnerstag zu. Das Über- einkommen sieht umfangreiche Regelungen zumArbeitsschutz,zuArbeitszeiten,zur sozia- len Sicherheit und zur Kontrolle privater Ar- beitsvermittler vor. Um diese Anforderungen zu erfüllen,seien Ergänzungen der innerstaat- lichen gesetzlichen Vorschriften nicht nötig, schreibt die Regierung im Entwurf. che ❚ Grünen scheitern mit „sozio- kultureller Existenzsicherung“ Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 16. Mai einen Antrag (17/12389) von Bündnis 90/Die Grünen für „eine sozio-kulturelle Existenzsicherung oh- ne Lücken“ abgelehnt. Darin forderte die Fraktion, die Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII für Erwachsene so auszugestal- ten, dass sie den verfassungsrechtlichenAn- forderungen genügen und ein menschen- würdiges Dasein ermöglichen. Die Regelbe- darfsstufe 3 für behinderte Menschen über 25 Jahre in ihrer jetzigen Form sollte abge- schafft sowie existenzielle Leistungen an Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft stär- ker individualisiert werden. che ❚ Linke für mehr Kontrollen bei Organspenden Die Fraktion Die Linke fordert mehr Kontrol- le der Transplantationszentren durch regel- mäßige, unangekündigte Prüfungen. In ei- nem entsprechenden Antrag (17/12225) vertritt sie die Ansicht, dass die Organzutei- lung im Transplantationsgesetz (TPG) nicht befriedigend gelöst sei. Ferner gebe es seit Jahren Kritik an den am Prozess von Organ- spende und Transplantation beteiligten In- stitutionen. Mit den Vorkommnissen in ver- schiedenen deutschen Transplantationszen- tren sei dasVertrauen der Bevölkerung in die Akteure der Organspende weiter gesunken, schreibt die Fraktion. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur weiteren Be- ratung überwiesen. che ❚ Neues Kostenrecht im Justizwesen Mit zwei Gesetzen will die Bundesregierung das Justizkostenrecht reformieren und hat da- zu die Zustimmung des Bundestages erhal- ten. Dieser nahm am vergangenen Donners- tag den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts (17/11471 neu) und den Ge- setzentwurf zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (17/5313) an.Die Kostenordnung (KostO) wird durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Und die Justizverwaltungs- kostenordnung (JVKostO) wird durch das Jus- tizverwaltungskostengesetz (JVKostG) er- setzt. In Bezug auf die Gerichtsvollzieher ist geplant, diese durch verstärkte Leistungsan- reize zu motivieren, Zwangsvollstreckungs- aufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsni- veau zu bearbeiten. che ❚ Forschungsinstitut aus Speyer soll Terrorgesetze evaluieren Das Deutsche Forschungsinstitut für Öffent- liche Verwaltung (DFÖV) in Speyer soll unter Leitung von Professor Jan Ziekow die Geset- ze zur Terrorismusbekämpfung evaluieren. Einem entsprechenden Vorschlag des Bun- desinnenministeriums stimmte der Innen- ausschuss vergangene Woche einstimmig zu.NachArtikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 ist die Anwendung der durch dieses Gesetz sowie das Terrorismus- bekämpfungsgesetz und das Terrorismusbe- kämpfungsergänzungsgesetz geschaffenen Vorschriften von der Bundesregierung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren. sto ❚ KURZ NOTIERT Weiterführende Links zu den Themen dieser Seite finden Sie in unserem E-Paper >KOMPAKT > NSU-Ausschuss In den fast 40 Sitzungs- tagen saßen die Abgeordneten des Unter- suchungsausschusses mehr als 340 Stun- den zusammen. Mehr als 90 Zeugen wur- den geladen und 8.000 bis 9.000 Akten- ordner kamen zusammen. > NSU-Prozess Bisher hat es vier Verhand- lungstage am Oberlandesgericht Mün- chen gegeben, zuletzt am 16. Mai. Aller- dings bestimmten bisher Anträge wegen Befangenheit der Richter, auf Aussetzung oder gar Einstellung des Verfahrens das Geschehen. > Ausblick Der nächste Prozesstag ist der 4. Juni. Dann wird auch zur Sache verhan- delt. Zwei der Angeklagten wollen aussa- gen, nicht jedoch Beate Zschäpe.