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PA_18-20

13KULTUR UND MEDIENDas Parlament – Nr. 18 bis 20 – 29. April 2013 L ange sind die Zeiten vorbei, in denen der Lehrer eine Respekts- person war und sich, ähnlich wie der Pfarrer, größten Anse- hens in der Gesellschaft erfreu- te. Der Beruf des Lehrers ist in Verruf geraten. Zu wenig Motivation, zu viel Burn-Out, keine Kompetenz. Doch stimmt dieses öffentliche Bild? Einig ist sich die Po- litik zumindest darin, dass etwas getan wer- den muss und die Lehrerausbildung refor- miert werden soll. Lehrer sollen viel mehr als bislang auf die Veränderungen in der Ge- sellschaft vorbereitet werden und das auch schon während des Studium und des Refe- rendariats. Dies war der Tenor in der Bun- destagsdebatte am vergangenen Freitag. Be- raten wurden je ein Antrag der Koalitions- fraktionen CDU/CSU und FDP (17/9937), den der Bundestag annahm, sowie der SPD- Fraktion (17/11322) und der Linksfraktion (17/10100), die jedoch abgelehnt wurden. Helge Braun (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bildungsministerium, un- terstrich die immense gesellschaftliche Rele- vanz der Pädagogen. Die Bildungsforschung der letzten Jahre habe gezeigt, dass es viele Faktoren gebe, die auf Bildung einen Ein- fluss hätten. „Aber den größten Einfluss auf die Qualität der Bildung an sich hat die Qualifikation der Lehrer.“ Braun zitierte den Philosophen Karl Jaspers: „Das Schick- sal einer Gesellschaft wird dadurch geprägt, wie sie ihre Lehrer achtet.“ Mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“, für die der Bund in den nächsten zehn Jah- ren 500 Millionen Euro ausgeben will, möchte der Bund die größten Missstände beseitigen. „Die Regierung hat immer ge- sagt, wir betrachten Bildung als eine gesamt- staatliche Aufgabe und wir wollen einen re- levanten Beitrag leisten, damit die Bildungs- republik Deutschland blüht“, sagte Braun. Das Angebot des Bundes sei daran geknüpft gewesen, dass es in Zukunft eine wechselsei- tige Anerkennung der Lehrer in den einzel- nen Bundesländern gibt. Zudem müsse an der Vergleichbarkeit der Curricula und an gemeinsamen Bildungsstandards gearbeitet werden. Lehrermangel Durch die Offensive sollen zur Verbesserung der Qualität und zur Mo- dernisierung der Lehrerausbildung innova- tive Konzepte an Hochschulen als Best- Practice-Modelle mit Vorbildcharakter ge- fördert werden, die dann in den einzelnen Ländern umgesetzt werden sollen. Grund- sätzlich soll der Lehramtsstudiengang einen höheren Stellenwert bekommen und vor al- lem für junge Menschen wieder attraktiv werden. Denn nicht nur in Sachen Qualität besteht Nachholbedarf. In Zukunft droht ein eklatanter Lehremangel an Deutsch- lands Schulen. Schon jetzt sind knapp die Hälfte aller Lehrer über 50 Jahre alt. Bis zum Jahr 2020 werden rund 460.000 Lehrer in den Ruhestand gehen, davon allein 300.000 bis zum Jahr 2015. Im Gegenzug werden momentan aber jährlich nur 26.000 Lehrer neu ausgebildet. Inklusion von Behinderten Der SPD-Par- lamentarier Oliver Kaczmarek bezeichnete die Neuausrichtung der Lehrerausbildung als eine der wichtigsten „Schlüsselstellen“ im Bildungswesen. Der Problemdruck sei in den Schulen spürbar. Gerade das Thema In- klusion, die wegen der Behindertenrechts- konvention der Vereinten Nationen seit 2009 auf der Tagesordnung stehe, sei eine Aufgabe, die jetzt in den Schulen angegan- gen werde. Dafür müssten die Länder hohe Summen aufwenden. „Die zusätzlichen Mittel des Bundes werden helfen, neue Er- kenntnisse zu gewinnen und den Transfer zu beschleunigen“, lobte Kaczmarek: „Nur gemeinsam können Bund und Länder die Neuausrichtung der Lehrerausbildung pro- filieren.“ Sylvia Canel (FDP) sagte, gute Bildung sei die absolute Grundlage, um den Fortschritt voranzutreiben. Zum Fortschritt gehöre ne- ben besserer Gesundheit, einem längeren Leben und Wohlstand vor allem Aufklä- rung. Nur wer die Fremdeinflüsse auf sich erkenne, habe die Freiheit selbst zu ent- scheiden, welche Einflüsse er zulasse. „Die Schulen sind die Wiege der Demokratie“, sagte Canel. „Das sollte uns als Politiker im Herzen berühren.“ Das Engagement in den Klassenzimmern der Republik verdiene höchste gesellschaftliche Anerkennung. Multiprofessionalität Genauso wie Canel plädierte auch Rosemarie Hein (Die Linke) für Multiprofessionalität an der Schule. Schulen bräuchten neben sehr gut ausgebil- detem Personal eine bessere Vernetzung zwischen den Schulfächern, eine bessere Vernetzung der schulbezogenen Jugendso- zialarbeit, der Gesundheitsprävention und eine Quartiersentwicklung vor Ort. Hein be- mängelte, dass trotz der Vereinbarungen zwischen den Bundesländern die Lehreraus- bildung in Teilen immer weiter auseinan- dergehe. Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) plä- dierte für eine zügige Weiterentwicklung der Lehrerausbildung: „Die Bund-Länder-Ini- tiative muss ein Erfolg werden.“ In der öf- fentlichen Debatte über Lehramtsabsolven- ten spiele die Mobilität bislang die heraus- ragende Rolle. Das sei zwar ein wichtiges Anliegen, dürfe aber nicht die inhaltliche, konzeptionelle und praxisnahe Modernisie- rung des Lehramtsstudiums in den Hinter- grund treten lassen. „Die wachsenden be- ruflichen Anforderungen an Lehrkräfte müssen bei einer Reform der Lehrerausbil- dung maßgeblich sein.“ Zukünftig müsse es eine Lehr- und Lernkultur geben, die Inte- gration und Inklusion verbessere. „Herkunft darf nicht zum Hindernis werden.“ Gehring bemängelte, das die Mittel für die Qualitäts- offensive noch nicht im Haushaltsentwurf 2014 verankert seien. Es werde über Geld ge- redet, das Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) noch gar nicht habe. Marcus Weinberg (CDU) zitierte eine McKinsey-Studie, wonach nicht die finan- ziellen Mittel und auch nicht die Ganztags- betreuung von Kindern ausschlaggebend für den Lernerfolg von Schülern seien. „Ent- scheidend bleiben gute Lehrer“, sagte Wein- berg. Der Parlamentarier schilderte ein Ex- periment in Dallas im US-Bundesstaat Te- xas. Dort hätten Top-Lehrer durchschnittli- che Schüler unterrichtet. Diese schafften es schließlich unter die Top fünf Prozent ihres Jahrganges. In einem zweiten Experiment hätten dann weniger gut ausgebildete Leh- rer durchschnittliche Schüler unterrichtet. Diese hätten im Vergleich relativ schlecht abgeschnitten. Annette Rollmann ❚ Deutsche Kinofilme müssen zukünftig in ei- ner Datenbank des Bundesarchivs registriert werden. Dies sieht die Novelle des Bundes- archivgesetzes vor, die der Bundestag am vergangenen Donnerstag verabschiedete. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12012) stimmten die Koalitionsfraktio- nen CDU/CSU und FDP sowie die Links- fraktion. SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Ziel des Gesetzes ist es, einen dauerhaften Überblick über die jährliche deutsche Film- produktion und somit eine Grundlage für die dauerhafte Sicherung des nationalen Fil- merbes zu schaffen. „Auch Kinofilme doku- mentieren das geistige Leben in Deutsch- land und spiegeln die kulturelle Entwick- lung wider“, heißt es in der Gesetzesbegrün- dung. Von der Regelung betroffen sind alle Kinofilme, deren Produktionsfirma ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutsch- land hat. Dies bezieht auch internationale Koproduktionen ein. Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Filmproduktionen binnen zwölf Monaten nach ihrer Erstauf- führung in einem Kino oder auf einem na- tionalen oder internationalen Filmfestival in einer Datenbank des Bundesarchivs re- gistriert werden müssen. Die Kosten für den Aufbau der Filmdaten- bank im Bundesarchiv beziffert die Bundes- regierung auf 120.000 Euro, die jährlichen Kosten auf 220.000 Euro. Für die Wirtschaft entstünden jährliche Kosten von 70.000 Euro. Sozialdemokraten und Grünen begrüßten die Pflichtregistrierung zwar als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reiche dies nicht aus. Das Ziel müsse es sein, für Kinofilme ebenso wie bei Büchern eine verpflichtende Archivierung einzuführen. „Diese große kulturpolitische Herausforde- rung ist von der Bundesregierung lange un- terschätzt und vernachlässigt worden“, be- mängelte die Kulturpolitikerin Angelika Krüger-Leißner (SPD). Bereits vor fünf Jah- ren habe der Bundestag einen entsprechen- den überfraktionellen Antrag für eine sol- che Pflichtregistrierung verabschiedet, führ- te Claudia Roth, Fraktionsvorsitzende der Grünen, an. In dieser Zeit hätten die offe- nen Fragen nach verbindlichen technischen Standards für eine solche Pflichtarchivie- rung geklärt werden können. In diesem Sin- ne äußerte sich auch die Kulturpolitikerin Kathrin Senger-Schäfer (Linke). Union und Liberale bekannten sich zwar ebenso zu dem Ziel, langfristig eine Archi- vierung für Kinofilme einzuführen. Dafür müssten jedoch erst weitere Gespräche mit der Filmbranche geführt werden, um die of- fenen technischen Fragen zu lösen. Derzeit existiere kein technischer Standard für eine Langzeitarchivierung. Zudem benötige eine solches Vorhaben „viel Geld, das wir leider nicht auf Anhieb haben“, führte der kultur- politische Sprecher der Unionsfraktion Wolfgang Börnsen (CDU) an. Interfraktio- nell sei man sich einig, „dass wir eine um- fassende Digitalisierungsstrategie brau- chen, die belastbare Finanzierungs- und Ko- operationsmodelle für einen Erhalt und die Zugänglichmachung des Filmerbes fest- schreibt“, fügte der FDP-Kulturpolitiker Burkhardt Müller-Sönksen hinzu. Bislang existiert in Deutschland lediglich ei- ne verpflichtende Archivierung für öffent- lich geförderte Filme. Alexander Weinlein ❚ Geistiges Leben auf Zelluloid KULTUR Deutsche Kinoproduktionen müssen zukünftig im Bundesarchiv registriert werden SchicksalsfrageBILDUNG Die Bundesregierung will eine Offensive in der Lehrerausbildung starten – 500 Millionen Euro ist ihr das wert Deutsches Filmerbe: Das Boot Deutschlands Lehrerkollegien sind überaltert: 460.000 Lehrer scheiden bis 2020 aus dem Dienst aus. ©picture-alliance/dpa ©picture-alliance/akg Daron Acemoglu, James A. Robinson: Warum Nationen scheitern. S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 2013; 608 S., 24,99 € Auf dem Cover loben nicht weniger als sechs Nobelpreisträger für Wirtschaftswis- senschaften das Buch ihrer amerikanischen Kollegen DaronAcemoglu und JamesA. Ro- bertson. Doch auch ohne diese Werbung hätte das umfassende Werk seine Leser ge- funden. Allein schon deshalb, weil sich die Autoren ein Thema vorgenommen haben, das vielen auf den Nägeln brennt:Acemoglu und Robertson wollen nicht weniger als die Ursprünge vonWohlstand undArmut aufde- cken und erklären, warum einige Nationen im Reichtum und andere in weniger wohl- habenden Verhältnissen leben. In konkreten Länder- und Fallstudien analy- sieren die Autoren die politischen und wirt- schaftlichen Systeme. Sie weisen nach, dass „inklusive“ Institutionen die Voraussetzung für Wohlstand sind: Die Nationen wurden reich,weil ihre Bürger die Machteliten stürz- ten und eine Gesellschaft schufen, in der die politischen Rechte breit verteilt sind, in der die Regierung den Bürgern Rechenschaft schuldet, auf ihre Wünsche reagiert und in der die große Mehrheit des Volkes seine wirtschaftlichen Chancen nutzen kann. Zu- gleich beschränke sich die Rolle des Staates darauf, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten zu regulieren. Allerdings seien solche Staaten in der Geschichte die Aus- nahme. Tatsächlich würden in der großen Mehrzahl der Nationen auch heute noch „extraktive“ Institutionen vorherrschen, die nicht für Gesetz, Ordnung und die Einhal- tung von Verträgen sorgten. Doch allein die Existenz demokratischer Institutionen, von Rohstoffvorkommen und guten klimati- schen Bedingungen reichten nicht aus, um Wohlstand dauerhaft zu ermöglichen. Liege die politische Macht ausschließlich in den Händen einer kleinen Elite, würden selbst reiche Nationen über kurz oder lang verar- men. Mit Blick auf Europa zeigen sich dieAutoren dieses exzellenten Buches optimistisch. Die Institutionen der Mitgliedstaaten und der EU verhinderten,dass die derzeitige Krise im „Verderben“ ende. manu ❚ Fritz Bauer Institut, Sybille Steinbacher (Hg.): Holocaust und Völkermorde. Die Reichweite des Vergleichs. Campus Verlag. Frankfurt/M. 2012; 248 S., 24,90 € Können Völkermode mit anderen staatlich organisiertenVerbrechen gleichgesetzt wer- den? Ist es richtig, die Sklaverei, die gewalt- same Verdrängung der Indianer in den USA oder den stalinistischen Terror als Völker- morde im Sinne der UN-Konvention einzu- stufen? Diesen Frage geht eine internatio- nale Historiker-Gruppe in einem empfeh- lenswerte Sammelband zu Geschichte und Wirkung des Holocaust nach. „Statt Deutschland sollte man künftig Armi- nien sagen. Es ist lautreicher und klingt an Armenien an“, schrieb der Romanist Victor Klemperer 1933 inAnspielung auf den deut- schen Nationalhelden Arminius den Cherus- ker in sein Tagebuch. „Wer redet denn heu- te noch von der Vernichtung der Armenier“, fragte hingegen Adolf Hitler vor demAngriff auf Polen 1939 seine Kommandeure. Der Historiker Wolf Gruner belegt in seinem in- formativen Aufsatz über die „Armenier- Greuel“, dass die deutsche – die jüdische wie die nichtjüdische – Öffentlichkeit in der 1930er Jahren genau über den Völkermord an den Armeniern von 1915 im Osmani- schen Reich und in derTürkei informiert war. Franz Werfels Roman „Die vierzig Tage des Musa Dagh“ von 1933 galt den deutschen Juden lange vor den Pogromen vom Novem- ber 1938 als unmissverständliche Warnung. Die Begriffe „Greuel“ oder „Massenmord“ reichten nicht aus, um Verbrechen wie die organisierte Vernichtung der Armenier und der Juden zu charakterisieren.Deshalb präg- te der Jurist Raphael Lemkin, Sohn assimi- lierter polnischer Juden, den Begriff „Geno- zid“, der in die UN-Genozid-Konvention vom 9. Dezember 1949 Eingang fand. Lem- kin sei maßgeblich durch die Schriften von Johannes Lepsius über den Völkermord an den Armeniern beeinflusst worden, betont Christian Werkmeister in seinem Beitrag. In ihren argumentativ überzeugenden Auf- sätzen thematisieren die Autoren die Singu- larität des Holocaust.So lehnen sie es ab,et- wa die Shoa mit den Übergriffen der Sow- jetunion auf den „bürgerlichen Klassen- feind“ gleich zu setzen. Der Sammelband ist ein wichtiger Beitrag zur vergleichenden Genozid-Forschung. manu ❚ KURZ REZENSIERT SPD: Reform des Bildungspaketes ARBEIT UND SOZIALES Die SPD-Fraktion will das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung reformieren. Den entspre- chenden Antrag (17/13194) überwies der Bundestag am vergangenen Donnerstag in die Ausschüsse. Nach Ansicht der Sozialde- mokraten ist die Gewährung von Leistun- gen durch das Bildungs- und Teilhabepaket zu bürokratisch. Lediglich die Hälfte der 2,5 Millionen anspruchsberechtigten Kinder und Jugendliche erhielten Leistungen. Die SPD fordert die Regierung auf, unter- schiedliche Initiativen zu ergreifen. Unter anderem sei „zur Sicherung bundesweit gleicher Chancen auf Bildung, Betreuung und soziokulturelle Teilhabe“ eine gemein- same und nachhaltige Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen erforder- lich. Zur Stärkung der Bildungsinfrastruktur seien verbindliche Vereinbarungen, bei- spielsweise „für die Schaffung eines inklusi- ven Bildungssystems sowie die Deckung des förderpädagogischen Bedarfs in den Regel- schulen“ wichtig, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus seien „weitere Anstrengun- gen zum Ausbau des öffentlichen Bildungs- wesens notwendig“. Zu diesen zählten die schrittweise Einführung gebührenfreier Be- treuungsangebote und „ein gesundes, qua- litatives und diskriminierungsfrei für alle zugängliches Mittagessen in Schulen, Kin- dertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Horten“. ver ❚ Initiative zur Kreativwirtschaft KULTUR Die Bundesregierung soll ihre Ini- tiative zur Kultur- und Kreativwirtschaft weiter ausbauen, die Zusammenarbeit der Branche mit anderen Wirtschaftsbereichen verbessern und Existenzgründungen er- leichtern. Der Kulturausschuss votierte in der vergangenen Woche mehrheitlich mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP für einen entsprechenden Antrag der Koaliti- onsfraktionen (17/12383). Sie verweisen in ihrem Antrag auf die wachsende Bedeutung der Kreativbranche, die im Jahr 2011 Umsät- ze von 142 Milliarden Euro erwirtschaftet habe und rund einer Million Menschen Ar- beit biete. Die Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Sie bemängelten, dass sich die Koalition einsei- tig auf die wirtschaftlichen Aspekte konzen- triere und die angespannte soziale Lage vie- ler Künstler und Kreativschaffender ver- nachlässige. Abgelehnt hingegen wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der Antrag der SPD-Fraktion (17/12382), in dem die Sozialdemokraten ein umfassen- des Gesamtkonzept zur Stärkung der Krea- tivwirtschaft fordern. Ebenfalls gescheitert sind die Oppositionsfraktionen mit einer Reihe von Anträgen zur sozialen Lage von Künstlern. So wurde der SPD-Antrag zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftli- chen Lage von Kultur- und Kreativschaffen- den (17/11832) mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt, ebenso wie die Anträge von Linken (17/8379) und Grünen (17/6346), die sich für die Einfüh- rung einer Ausstellungsvergütung für Künst- ler aussprechen. Nach Ansicht der Koaliti- onsfraktionen wirkt sich eine solche Vergü- tung negativ aus, da viele kleinere Galerien und Museen sich Ausstellungen jüngerer und unbekannterer Künstler dann nicht mehr leisten könnten. aw ❚ Pünktlich zum jährlichen Welttag des geis- tigen Eigentums am 26. April befasste sich auch der Bundestag erneut mit dem Urhe- berrecht. Er verabschiedete eine Getzesvor- lage der Bundesregierung (17/12013), mit der die Schutzdauer von Rechten ausüben- der Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert wird. Mit dieser Ini- tiative folgt die Regierung einer EU-Richtli- nie, die bis zum 1. November 2013 in na- tionales Recht umgesetzt werden soll. Am vergangenen Donnerstag, einen Tag vor dem genannten Welttag, debattierte das Bundestagsplenum den entsprechenden „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Ände- rung des Urheberrechtsgesetzes“, der im Anschluss mit den Stimmen der Grünen- und der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthal- tung der Sozialdemokraten in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13270) angenommen wurde. Somit wird die Schutzdauer für Musikkompositio- nen mit Text sowie die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und von Ton- trägerherstellern von 50 auf 70 Jahre verlän- gert. Der Künstler erhält das Recht, Übertra- gungsverträge zu kündigen und Ansprüche auf zusätzliche Vergütung geltend zu ma- chen. Bei gemeinsam darbietenden Künst- lern, etwa einem Orchester, steht das Kün- digungsrecht einem gewählter Vertreter die- ser Künstler zu. Die Gesetzesinitiative sei ein „Beitrag zur Stärkung der Urheber und Kreativen“, sagte Ansgar Heveling (CDU) in der Debatte. Auch sein Koalitionskollege Stephan Tho- mae (FDP) lobte die Fristverlängerung, denn anders als bei Immobilien beispiels- weise könne „ein Urheber ohne gesetzliche Schutzfristen nichts an seine Nachkommen weitergeben“. Burkhard Lischka (SPD) dagegen erklärte, die Annahme, dass eine große Anzahl aus- übender Künstler von der Schutzfristverlän- gerung durch zusätzliche Einnahmen profi- tieren werde, trüge. Die Masse der Werke „wirft schon nach einem Jahr keine nen- nenswerten Einnahmen mehr ab“. Das Ge- setz diene daher, argumentierte der Sozial- demokrat, im Wesentlichen „nur den gro- ßen Plattenlabels“. Und Petra Sitte (Die Lin- ke) sieht in dem Gesetzentwurf einen erneuten „Versuch, die Rechte der Medien- industrie zu stärken“. Jerzy Montag (Grüne) erklärte, dass „wir als Europäer heute die- sem Gesetz zustimmen, auch wenn wir uns als Urheberrechtler deutlich gegen Schutz- fristverlängerungen aussprechen“. ver ❚ Stärkung der Urheber RECHT Schutz für künstlerische Werke auf 70 Jahre verlängert Weiterführende Links zu den Themen dieser Seite finden Sie in unserem E-Paper

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